AGB

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

1.1. Angebot im E-Business

Wir sind zu den angaben gem. den §§9, 10 EGG nicht verpflichtet.

1.1.1 Im Falle der online Bestellung von Waren

Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenem Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.

2. Schutz von Plänen und Unterlagen

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissen Dritten gegenüber.

3. Preis

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt.

5. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hindurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beziehung eines Inkassobüros gebührenden Vergütung laut Verordnung der BMWA überschreiten, zu ersetzten. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der

Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldenverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils netto zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der auf allfällige Kreditkosten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung 3595 Brunn an der Wild, Neukirchen 26, gegebenenfalls die exakte Kommissionsadresse.

8. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

8.1 Annahmeverzug

Befinden sich unsere Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wie eine Lagergebühr von € 15,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

9. Stornogebühren/ Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30% des Kaufpreises/ Werklohnes ohne Angaben von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

10. Gewährleistung

Laut Gesetzlicher Frist

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, ein eventueller Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

11. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

12. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

14. Leistungsverweigerungsverbote & Zurückhaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht nur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

15. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Vorraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 des europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) nicht, aber ein Fall des Art. 5

Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen.

16. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht (Horn) zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

17. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach besten Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollen sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen verrechnet werden.

18. Terminverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur eine Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzungen sofort fällig werden.

Wenn der Kunde seine Rate nicht fristgerecht begleicht, sind wir berechtigt, die Leistungsabwicklung einzustellen. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin verschiebt sich naturgemäß nach rückwärts.